Satzung für das Blaue Kreuz Ansbach e. V. Amtsgericht Ansbach, Vereinsregister 118
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Fassung die männliche Form verwendet. Hiermit sind selbstverständlich immer alle Geschlechter gemeint. § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Grundlage der Vereinsarbeit § 3 Zweck des Vereins
§ 4 Abstinenzerklärung
§ 5 Abstinente Mitgliedschaft im Blaues Kreuz Ansbach e. V.
§ 6 Freundschaftliche Mitglieder im Blaues Kreuz Ansbach e. V.
§ 7 Organe Organe des BK-AN sind:
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand Die Verantwortung für den Verein trägt ein Vorstand, der im Allgemeinen aus
besteht, ohne dass die Mitgliederversammlung gebunden ist an die Zahl, die Aufgabenverteilung und die Bezeichnung der Vorstandsämter. Die Verteilung der Aufgaben auf einzelne Vorstandsmitglieder erfolgt durch Vorstandsbeschluss, soweit sie nicht durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Der Vorstand kann die Geschäftsführung dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter übertragen. Je 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Soweit erforderlich, sind entsprechende Vollmachten in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu erteilen. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden kann die Mitgliederversammlung Ersatzmitglieder wählen. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben (neben den in § 3 genannten):
Beschlussfassung:
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. § 10 Beiträge, Finanzen
§ 11 Auflösung
Der Vorstand des Blauen Kreuzes Ansbach e. V.
gez. Markus Haase (1. Vorsitzender) gez. Manuela Werner (2. Vorsitzende)
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